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Peter L. Opmann

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21

Montag, 10. Juli 2006, 14:24

@ Feety:

Ich beantworte hier auch mal Deine andere Frage, nämlich:

"darf man wenn man jetzt zb sowas wie ein fanzine macht das einach so verkaufen? Weil ich bin mir da nicht so sicha..."

Obwohl ich schon seit Jahren Fanzines herausgebe, war ich mir im ersten Moment auch nicht so ganz sicher. Erstmal würde ich da an das Grundgesetz denken, Art. 5: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten..." In einem Buch über Schülerzeitungen las ich folgendes: Eine solche Redaktion ist rechtlich ein nicht rechtsfähiger Verein mit dem Ziel, die Zeitschrift herauszugeben >(auch wenn nicht wirklich ein Verein gegründet wird). Minderjährige brauchen dazu eigentlich die Erlaubnis ihrer Eltern, aber die gilt als erteilt, wenn es die Eltern nicht verbieten. Auch solche Zeitschriften müssen die Sorgfaltspflicht beachten, man darf also nicht lügen oder irgendjemanden beleidigen. Presserechtlich müssen alle Zeitschriften ein Impressum haben, in dem Name und Adresse des Verantwortlichen steht (etwa wegen der Gewährleistung der Sorgfaltspflicht). Was das Verkaufen betrifft: Dabei kommt zwischen Käufer und Verkäufer ein Vertrag zustande, der Kaufvertrag. Der beinhaltet nur, daß der Verkäufer zusichert, die versprochene Ware zu liefern, und der Käufer, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Verkaufen darf man alles, was irgendjemand zu kaufen bereit ist.

Die Frage nach der Titelseite: Die hat bei mir schon einen Rand. Die Titelseite klebe ich normalerweise auch mit Schere und Prittstift zusammen. Das Titellogo ist jedesmal das gleiche, der Kasten immer gleich groß. Es kommt damit nur darauf an, daß die Titelzeichnung die optimale Größe hat. Die vergrößere oder verkleinere ich nach Bedarf am Kopierer oder per Scanner und Ausdruck. Hier ein Beispiel:
»Peter L. Opmann« hat folgendes Bild angehängt:
  • plop55.jpg

feety

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22

Montag, 10. Juli 2006, 14:48

ok, ein großes MERCI an dich! (Französisch is lustigggg!)
hab mir nur gedacht ob man da nicht ein Gewerbe anmelden muss oder so...
nja...greetz
feety
greetze
feety AKA käksii

Peter L. Opmann

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23

Montag, 10. Juli 2006, 14:56

Ach ja, ich hab jetzt nicht so beachtet, daß Du Österreicher bist. Aber in der österreichischen Verfassung steht bestimmt auch was über Meinungsfreiheit drin.

Ein Gewerbe brauchst Du vor allem aus zwei Gründen: wegen der Steuer (aber da müßtest Du erstmal nennenswert Gewinn machen) und damit Du mit Deinen Geschäftspartnern in Geschäftsbeziehungen treten kannst - Deine Geschäftspartner dürften sich wohl auf den Drucker und auf Deine Leser beschränken. Da besteht kein Bedarf an einem Gewerbebetrieb.

feety

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24

Montag, 10. Juli 2006, 14:59

ja...ich denke auch das das drinsteht...weil das hat ja schon napoleon (ich habs heut mit den franzosen lol) durchgesetzt..meinungsfreiheit...
nochmal danke!
greetze
feety AKA käksii

25

Montag, 10. Juli 2006, 15:54

@christian: Meine Zeitung ist noch in Arbeit. Wegen dem Inhalt bin ich auch noch am überlegen. Der Name ist aber auf jeden Fall schonmal fest. Ich werd sie dann mal bei meinem Abdruck vorstellen! :D

oskar

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26

Montag, 10. Juli 2006, 17:09

Hmm, das mit den Schülerzeitungen überrascht mich. Wenn die Zeitung nämlich - wie es ursprünglich vorgesehen ist - vom Direktorat genehmigt ist und an dann auch auf dem Schulgelände verkauft, dann ist es ganz egal wie alt man ist und die komplette Verantwortung für den Inhalt liegt - zumindest theoretisch - beim Direktor.
Wenn man das Heft nicht genehmigen lässt darf man es auch nicht auf dem Schulgelände verkaufen und dann muss zumindest der 1.Chefredakteur (beim 2. bin ich mir nicht mehr sicher?!) volljährig sein. Allerdings ist das dann auch keine Schülerzeitung mehr?

PAZ

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27

Montag, 10. Juli 2006, 17:20

Ähm... ich denke, solange das heftnicht über der schule hinaus verkasuft wird, braucht man sich rechtlich nicht wirklich sortgen zu machen. Die meisten lehrer haben da sowieso keine ahnung, denke ich, oder bekommen nicht mit, das es das hef gibt bzw. es interessiert sie nicht wirklich, was die schüler mahcen. Und sollte dann doch mal jemand was sagen, wird er/sie dich sicher nicht gleich verklagen... da kann man ja reden. Natürlich ist das etwas riskant, aber ich denke, da knn nichts ernsthaftes passieren...

Peter L. Opmann

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28

Montag, 10. Juli 2006, 17:36

Ich habe jetzt nicht alle Regeln für Schülerzeitungen genannt, nur das, was man auf Fanzines übertragen kann. Ich glaube, Schülerzeitung haben auch mit dem Schulrecht zu tun, und das ist von Bundesland zu Bundesland (in Deutschland) unterschiedlich. In manchen Ländern gibt's sicher Zensur. Da muß dann vielleicht ein Lehrer die Verantwortung übernehmen. Ich habe es zu meinen Schülerzeitungs-Zeiten auch erlebt, daß die Schulleitung den Verkauf einer Ausgabe auf dem Schulgelände verbot. Das durfte sie. Wir durften aber am Eingang außerhalb des Schulgeländes verkaufen.

oskar

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29

Montag, 10. Juli 2006, 17:42

Wenn du es an der Schule verkaufst hast du es entweder genehmigen lassen, dann liegt die Verantwortung sowieso nicht mehr bei dir, oder du hast es eben nicht gemacht und die Verantwortung liegt noch bei dir und du dürftest es theoretisch ohne Erlaubnis nicht an der Schule verkaufen. Natürlich hast du recht damit, dass bei Schülerzeitungen das alles oft nicht so genau genommen wird. Sollte aber irgendjemand Ärger machen kanns unangenehm werden. Meiner Erfahrung nach sind mindestens 90 % aller Schülerzeitungen rechtlich nicht ganz einwandfrei. Da werden Text und Bilder aus dem Internet gezogen und hin und wieder wahrscheinlich auch Leute grob beleidigt und all sowas.

Edit: So, Zeitüberschneidung mit Andreas´Beitrag:

Das es da natürlich in verschiedenen Bundesländern Unterschiede gibt hab ich nicht bedacht. Und den Kontext im Buch kenne ich natürlich auch nicht. Das was ich gesagt habe gilt meines Wissens nach für die Schülerzeitungen in Bayern. Wenn man sich da nicht als Schülerzeitung definiert, dann gilt man als freies Presseerzeugnis und kann somit außerhalb des Schulgeländes verkauft, aber leider auch verantwortlich gemacht werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »oskar« (10. Juli 2006, 17:49)


Peter L. Opmann

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30

Montag, 10. Juli 2006, 18:07

Da ich schon ein paar Tage aus der Schule raus bin, ist das Buch, in dem ich nachgeschaut habe, nicht mehr ganz neu. Aber vielleicht könnt Ihr es ja noch auftreiben:

Friedrich/Krug/Schniebel: Druck machen. Wie man Schülerzeitungen, Plakatge und Flugblätter herstellt und verteilt. rororo Rotfuchs 1982

Gut finde ich auch:

Hermann M. Rupprecht: Schreiben vor Wut. Do-it-yourself für Schülerzeitungsmacher. Jugenddienst-Verlag Wuppertal 1974

Kurt Weichler: Gegendruck. Lust und Frust der alternativen Presse. rororo Sachbuch 1983

christian

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31

Dienstag, 11. Juli 2006, 17:04

Schülerzeitungen auf dem Schulgelände sind (eigentlich) ganz legal. Hauptsache der Direktor ist damit einverstanden, ihr habt ein Impressum und einen Verantwortlichen: Okay. Aber nur innerhalb des Schulgeländes.

Aber ich glaub das Schülerzeitungsthema wurd an anderer Stelle schon besprochen...

oskar

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32

Dienstag, 11. Juli 2006, 17:34

Danke für die Buchtips, werd mich bei Gelegenheit mal umtun =)
@christian: Wenn du Bilder oder Texte aus dem Internet ziehst und in die Schülerzeitung stellst ohne eine Genehmigung zu haben ist das nicht legal, egal wo du sie hinterher verkaufst. Aber dieser Punkt ist ja für Fanzines oder eigene Hefte ohnehin hinfällig: Da wird der Inhalt immer selbst gemacht.

Peter L. Opmann

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33

Dienstag, 11. Juli 2006, 18:25

Naja, Nachdrucke von Comics in Fanzines hat's schon gegeben. Ein Freund von mir, Corben-Fan, hat das mal getan, wurde vom damaligen Voksverlag erwischt und mußte dafür einige Alben umsonst lettern.

Also sowas empfiehlt sich nicht.

34

Dienstag, 18. Juli 2006, 16:42

@PeterL.Opmann: Könntest du das mit dem Titelblatt, wie du das machst vielleicht nochmal etwas genauer erklären, wie du das machst, natürlich nur wenn es geht?! :)

Peter L. Opmann

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35

Dienstag, 18. Juli 2006, 17:35

Kein Problem. Der eine oder andere Grafiker hier wird vermutlich über meine Methode lachen - die ist ziemlich steinzeitlich. Aber ich kann Dir's gern nochmal erläutern.

Das PLOP-Cover besteht im Prinzip aus zwei Teilen. Der eine ist die Coverzeichnung, der andere der Rahmen mit dem Titellogo. Dieser Rahmen ist in jeder Ausgabe gleich, abgesehen von der Nummer und dem Erscheinungsdatum der Ausgabe. Diese Daten klebe ich jedesmal neu auf. Die Coverzeichnung ist logischerweise bei jedem Heft eine andere. Sie muß einen bestimmten Aufbau haben; vor allem darf oben links nichts Wichtiges zu sehen sein, denn dieser Bereich wird ja vom Rahmen überdeckt.

Ich nehme den Rahmen mit dem Logo, schneide den Mittelteil aus und klebe den Rahmen dann so auf die Coverzeichnung, daß alles Wichtige noch zu sehen ist, bzw. daß sich eine ansprechende Komposition ergibt (das muß man ein bißchen im Gefühl haben) - fertig. Das kann man natürlich alles auch am Computer machen, aber ich habe jedenfalls kein geeignetes Grafikprogramm dafür.

Guck Dir vielleicht das Cover nochmal an, das ich weiter oben schon mal gezeigt habe.

36

Dienstag, 18. Juli 2006, 23:06

Vielen Dank, dann werd ich mir jetzt mal noch überlegen, wie ich meines machen werde. Mal sehen. Hast du den Schriftzug (PLOP) eigentlich immer von Hand geschrieben? :)

Peter L. Opmann

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37

Mittwoch, 19. Juli 2006, 08:19

Den Schriftzug hat so etwa 1984 Rüdiger Quast entworfen. Anfangs wurde er wohl fotokopiert. Heute habe ich den Rahmen im Computer gespeichert.

Peter L. Opmann

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38

Mittwoch, 19. Juli 2006, 08:27

Gerade gab's übrigens einen Radiobeitrag. Darin ging's um Bestrebungen, in Bayern endlich die Zensur abzuschaffen - nämlich in Schülerzeitungen. Bayern ist offenbar das letzte Bundesland, in dem der Direktor das darf.

39

Mittwoch, 19. Juli 2006, 08:45

Ah, ok. Dann weiß ich das jetzt auch. :D

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