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Rastafisch

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1

Mittwoch, 14. Juli 2004, 09:44

Orginal-Zeichnungen

Angenommen jemand arbeitet in einer Werbeagentur und zeichnet Comix.
Dann Coloriert er sie, bessert die Outlines in Photosho nach, usw usw.
Das war dann ja eine Auftragsarbeit und das fertige Bild wird für den Kunden gedruckt aber wem gehört das Orginal was eingescannt wurde? Der Agentur oder dem Zeichner? Oder gar dem Kunden?

Sam

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2

Mittwoch, 14. Juli 2004, 10:48

RE: Orginal-Zeichnungen

das urheber recht hast du, aber meistens ist das in werbeagenturen so das bei allen arbeiten die im auftrag der firma entstehen das nutzungsrecht auch an diese fällt (ist im vertrag oder der hausordnung geregelt)

also eigendlich hast du das urheberrecht, aber die firma behält sich das recht vor frei über deine Arbeiten zu verfügen!

ich glaub so in etwa ist das! aber wenn dun coolen chef hast läst sich da bestimmt was deixeln!
viva la leberwurst :P
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Rastafisch

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3

Mittwoch, 14. Juli 2004, 11:47

Damit weiß ich doch schon mal mehr…
Will heißen, ich darf meine Orginale behalten und mein Chef könnte in zehn jahren mit den Daten, die er archiviert hat, ein Comikbuch rausgeben. Dabei müsste dann aber stehen, dass ich der Zeichner war, oder? Und wenn er dann noch damit Geld verdient? (is alles auch nur hypothetisch) Müsste er mir dann einen Teil abgeben, wenn im Vertrag von damals nichts extra drinn stand?
Und ich gehe mal davon aus, dass der Chef auch keine Rechte an Dritte weiterverkaufen könnte. Oder ist das anders? ?(

Sam

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4

Mittwoch, 14. Juli 2004, 11:59

theoritisch darf er damit machen was er will! aber ich will dir hier nichts falsches erzählen!

mal sehn was die anderen sagen!!
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Tom Sausen

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5

Mittwoch, 14. Juli 2004, 12:11

Im Grunde kann man diese Frage nicht beantworten. Da in deinem Arbeitsvertrag bzw. im Vertrag mit den Kunden genau diese Punkte geklärt werden.Theoretisch kann man sogar das Urheberrecht weitergeben, per Vertrag. Ist also alles nicht so einfach und pauschal zu beantworten.

Sam

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6

Mittwoch, 14. Juli 2004, 12:16

*malwiederklugscheiß*
Das urheberrecht darf und kann man garnicht weitergeben das liegt immer beim künstler, er kann aber nutzungsrechte verteilen...
viva la leberwurst :P
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Tom Sausen

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7

Mittwoch, 14. Juli 2004, 12:37

Ich bin der Ansicht, dass es einen Weg gibt, dass Urheberrecht weiterzugeben....da war irgendwas... das es nicht einfach ist oder man nen umfassenden Vertrag abschließen muss, ist eine andere Sache.

Hier war aber die Rede vom Urheberrecht in Arbeitsverhältnissen.
Dort gibt es Sonderregeln, wonach eine Firma grundsätzlich nie Urheberin eines Werkes sein, sondern immer nur ihre Angestellten. Aber diese haben von Gesetzes wegen all ihre Nutzungsrechte bereits vorab an ihren Arbeitgeber abgetreten. Damit entscheidet allein jener, was mit dem Werk geschieht. Deshalb ist auch Vorsicht gboten, wenn man Arbeiten, die man als Angestellter macht, auf der eigenen Website als Eigenreferenz nutzen will. Grundsätzich ist dafür die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Diese kann man sich vorab im Arbeitsvertrag holen, aber auch später in konkreten Fall.

Da diese Regelung Standard ist, habt ihr als angestellte eigentlich gar keine Rechte mehr und könnt nicht entscheiden, wie "eure Werke" genutzt werden.

Übrigens erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach euren Tod.

Rastafisch

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Mittwoch, 14. Juli 2004, 13:23

Sehr informativ. Schon mal Danke Jungs. Aber ich hoffe, dass ich nochn paar Infos von den Forumnisten bekomme. Also schreibt, was Ihr wisst Leute…

DaGerri

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9

Donnerstag, 15. Juli 2004, 08:45

Ich kann das Buch "HONORARE" von ICOM empfehlen! Da steht eben dieses Thema ausführlich drin (auch was man für welche Leistung fordern kann).

Hier ein Link zu dem Buch:

LINK :)
Weitere Grafiken, Zeichnungen und Illustrationen von mir findet ihr auf auf www.grafiker-muenchen.com.

Rastafisch

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10

Donnerstag, 15. Juli 2004, 09:20

Cool, werd ich ma bestellen. Danke :)

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