Du musst das schon beim Finanzamt angeben, nur ob Du es versteuern musst, hängt von der Höhe ab.
Versuche jedenfalls, das als freiberuflicher Künstler zu machen, und nicht als Gewerbe. Zwar musst Du bis zu einem gewissen Umsatz keine Gewerbesteuer bezahlen, aber alleine die Anmeldung kostet eine Gebühr. Und Künstler haben nunmal den Vorteil, dass sie Freiberufler sein können.
Ich habe mich erst vor ein paar Monaten ein bisschen damit befasst und mir ein paar Infos eingeholt. Danach reicht es bei so einer einmaligen Sache wohl, das einfach bei der nächsten Steuererklärung mit anzugeben, ohne vorher was anzumelden. Das allerdings ohne Gewähr.
Übrigens gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7% "für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben". D.h., wenn Du eine Zeichnung anfertigst und für die Nutzungsrechte Geld bekommst, gilt der ermäßigte Satz. Falls Du nicht als Kleinunternehme ohne USt arbeitest.
Guck mal
hier rein, vielleicht findest Du da ein paar Infos für Dich.